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Abbildung: Eneuerbare Energien werden gefördert - die Investition lohnt sich für Umwelt und Geldbeutel
Viele Maßnahmen zur Energieeinsparung bzw. erneuerbaren Energieerzeugung werden von verschiedenen Seiten bezuschusst. Wir werden an dieser Stelle nach und nach alle uns bekannten Förderungen aufführen. Leider sind die Gelder manchmal schneller weg, als die Maßnahmen überhaupt bekannt geworden sind - daher immer nochmals bei den jeweils zuständigen Stellen nachhaken!
Die zuständigen Damen und Herren schaffen es leider seit vielen Jahren nicht, gleichbleibende verlässliche Förderbedingungen und -Sätze festzulegen. Alljährlich gibt es ein Auf und Ab oder sogar Stop & Go! Wer sich für so eine Maßnahme entscheidet und umsetzen will, sollte es tun, ohne nach der höchstmöglichen Fördersumme zu schauen, sonst wartet man manchmal zulange und bekommt zeitweise gar nichts! Freuen Sie sich lieber über den Zuschuss, als sich über einen Verlorenen zu ärgern!
Änderungen und Irrtümer möglich!
Wichtig ist: Immer vorher informieren und u.U. schnell reagieren.
Wenn Ihnen Ihr „normaler“ Installateur hier nicht hilft, suchen Sie sich einen kompetenten Solarteur oder Energieberater, der weiß bestimmt Bescheid!
Neuerdings wird nur bei der Bundesförderung für Biomasse und Solaranlagen auf eine vorherige Antragsstellung verzichtet. Erst nach Beendigung der Maßnahme reicht man seinen Antrag mit der Lieferantenrechnung ein. Ansonsten immer vorher beantragen - sonst ist die Förderung weg!
Die BAFA-Förderungen gelten natürlich auch im Falle von selbst installierten Solar-Anlagen. Hier geben Heizungsbauer gerne falsche Auskünfte. Nicht gefördert werden z.T. lediglich selbst zusammengeschusterte Anlagen mit zweifelhaften Komponenten oder vorher begonnene Maßnahmen!
Lediglich bei neuen Heizungsanlagen, Wärmepumpen, Energieeffizienten Pumpen, u.ä. bedarf es einer Fachunternehmer-Bestätigung, die aber nicht aussagt, dass diese die Montage ausgeführt hatten.
Die neuen, stark reduzierten Fördersätze werden viele Anlagen-Bauer in die Röhre blicken lassen. Wir haben aber jahrelang aufgeklärt und angeraten, nicht zu lange zu warten. Denn: "wer zu spät kommt,..."
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle informierte vor Beginn der Heizperiode, dass ab 1. September für die Förderung regenerativer Energiesysteme modifizierte Vergabebedingungen gelten.
> Am 1. September 2011 ist der Einbau einer effizienten Umwälzpumpe im Heizkreis und der hydraulische Abgleich des Heizsystems Voraussetzung für Zuschüsse aus dem Marktanreizprogramm.
> Die gleiche Anforderung gilt für Solarkollektoranlagen, wenn gleichzeitig ein Kesseltausch vorgenommen wird, d. h. wenn ein Nicht-Brennwertkessel gegen einen Brennwertkessel ausgetauscht wird.
> Die neue Fördervoraussetzung gilt für alle Anträge, die ab dem 1. September 2011 beim BAFA eingehen. Nicht entscheidend ist der Inbetriebnahmezeitpunkt der Anlage.
Automatisch beschickte Biomassekessel von 5 kW bis 100 kW Nennwärmeleistung:
Die Förderung für Pelletsöfen beträgt 1.000 Euro
Pellets-Kessel erhalten 2.000 Euro
Pellets-Kessel mit großen, neuem Pufferspeicher (30 l/ kW) erhalten sogar 2.500 Euro
Hackschnitzelkessel: 1.000 Euro je Anlage.
Die Kombi-Förderung (mit Solaranlage) wird ZUSÄTZLICH gewährt!
Der Kesselwirkungsgrad für Biomasse-Feuerungsanlagen bis 100 kW muss mindestens 90,0 % betragen. Eine (auch nur geringfügige) Unterschreitung dieses Wertes führt zur Ablehnung des Förderantrages.
Wiedereinführung der Förderung von emissionsarmen Scheitholzvergaserkesseln. Es können nur Anträge für Scheitholzvergaserkessel gestellt werden, die besonders geringe Staubemissionen nachweisen können. Als Fördervoraussetzung muss ein Grenzwert für Staubemissionen auf dem Prüfstand von max. 15 mg/m³ eingehalten werden. Dieser Wert lehnt sich an die erst ab 2017 geltenden Emissionsgrenzwerte nach der Stufe 2 der 1. BImSchV an. Die Förderung beträgt pauschal 1.000 Euro.
In NRW 15% der Investitionskosten
Holzheizungsanlagen in Verbindung mit einer Solarkollektoranlage in Gebäuden, deren
Jahresprimärenergieaufwand der Energieeinsparverordnung entspricht.
Solaranlagen zur Brauchwarmwasserbereitung und Heizungsunterstützung mit einer
Mindestkollektorfläche von 10 qm; bei Flachkollektoranlagen und 6 qm; bei
Vakuumröhrenkollektoren. Eine Kumulation mit anderen Förderprogrammen des Landes NRW ist nicht zulässig.
Die Betreiber von KWK-Anlagen erhalten vom jeweiligen Netzbetreiber einen Zuschlag für den in ein Netz der allgemeinen Versorgung eingespeisten KWK-Strom. Die Höhe des Zuschlags richtet sich nach der Anlagenkategorie, die im Rahmen des Zulassungsverfahrens festgestellt wird. Die Höchstförderung von 5,11 Cent je Kilowattstunde (kWh) wird für 10 Jahre vergütet für KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 50 kW (kWel), die im Zeitraum vom 01.04.2002 bis 31.12.2008 erstmals in Dauerbetrieb genommen werden sowie für Brennstoffzellen-Anlagen.
Wer seinen BHKW-Strom bei der EWS einspeist, erhält eine zusätzliche Vergütung!
Ab 1.9.2008 gibt es für Neuanlagen bis 50 kW Leistung folgende Bafa-Zuschüsse:
0 - 4 kW 1.550 Euro je kWel
4 - 6 kW... 775 Euro je kWel
6 - 12 kW. 250 Euro je kWel
12 - 25 kW. 125 Euro je kWel
25 - 50 kW... 50 Euro je kWel
Wer mit Naturdämmstoffen sein Haus dämmt, erhält ab Juli 2003 bis 31.12.2007 einen Bundeszuschuss!
Unterschieden werden die Kategorie I und II:
I) Zu ihr gehören Dämmstoffe, die durch natureplus® zertifiziert sind und über das Gütesiegel verfügen. Die Förderhöhe liegt bei 35 Euro/qbm;, der Förderantrag muss eine Mindestmenge von 5 qbm; umfassen.
II) Die zu ihr gehörenden Produkte verfügen nicht über das natureplus® - Gütesiegel, erfüllen aber dennoch die allgemeinen Anforderungen entsprechend des Markteinführungsprogramms. Bei ihnen beträgt die Förderhöhe 25 Euro/qbm, auch in diesem Fall muss pro Antrag eine Mindestmenge von 5 qbm; vorliegen.
Viele Gemeinden (z. B. Limeshain) gewähren einen Zuschuss für die Entsiegelung betonierter, "versiegelter" Böden. Fragen Sie bei Ihrer Gemeindestelle nach!
In Verbindung mit weiteren Energiespar/Sanierungsmaßnahmen können die Kosten hierfür bei der KfW günstig finanziert werden und je nach realisierter Einssparung u.U. ein Teil-Schulderlass erreicht werden.
Viele Gemeinden geben einen Zuschuss (meist € 25,-) für Fassadenbegrünung mit Kletterpflanzen oder Gründächer. Fragen Sie bei Ihrer Gemeindestelle nach!
Wer zeitgleich mit dem Bau einer heizungsunterstützenden Solaranlage seinen alten Heizkessel gegen ein Brennwert-Gerät (Öl- oder Gas), Pelletsanlage oder Wäremepumpe austauscht, erhält ZUSÄTZLICH 600,00 Zuschuss als Kombi-Bonus.
Das Saarland zahlt eine Prämie von 1.000 Euro an jeden, der einen mindestens 15 Jahre alten Heizkessel durch ein modernes Brennwertgerät ersetzt. Mit insgesamt zur Verfügung gestellten 2,5 Millionen Euro können 2.500 Vorhaben von der Förderung profitieren
Neuerdings werden nur noch ALtbauten gefördert!
Luft-Pellets-Öfen erhalten keine Zuschüsse mehr!
Automatisch beschickte Biomassekessel von 5 kW bis 100 kW Nennwärmeleistung:
Die Förderung für Pelletsöfen beträgt 1.000 Euro
Pellets-Kessel erhalten 2.000 Euro
Pellets-Kessel mit großen, neuem Pufferspeicher (30 l/ kW) erhalten sogar 2.500 Euro
Hackschnitzelkessel: 1.000 Euro je Anlage.
Die Kombi-Förderung (mit Solaranlage) wird ZUSÄTZLICH gewährt!
Der Kesselwirkungsgrad für Biomasse-Feuerungsanlagen bis 100 kW muss mindestens 90,0 % betragen. Eine (auch nur geringfügige) Unterschreitung dieses Wertes führt zur Ablehnung des Förderantrages.
Die großen Zuschüsse der Neunziger Jahre sind vorbei.
Heute wird die Regenwassernutzung meist in die Bau-Richtlinien übernommen und ist damit Bedingung. Wird in NRW und manchen Gemeinden immer noch gefördert. Sprechen Sie auch hier Ihre Gemeindevertreter (Forderung!) an!
Z. T. gibt Zuschüsse durch Energieversorger und Gemeinden (oft 500 €/ kWp)). Auch wenn Ihnen dies von Ihrer Gemeinde her nicht bekannt ist, konfrontieren Sie die Fraktionen mit Ihrem Vorhaben und bitten Sie um eine Unterstützung.
Gelegentlich hatte ein Bittbrief schon Erfolg und brachte eine PV-Förderung sogar in die Gemeinde-Satzung!
Ab 1.1.2009: Bundesweit (EEG) Vergütung für den vollständig einzuspeisenden Strom in Höhe von mind. EUR 0,4301/ kWh über 20 Jahre für neugebaute Anlagen. Zusätzlich wird das Inbetriebnahmejahr berücksichtigt = 21 Jahre Vergütung.
Weitere Details bei Solarstrom.
Nur für NRW:
500 €/kWP für sog. Multiplikator-Anlagen
Photovoltaikanlagen mit Netzanbindung zwischen 2 und 10 kWP In Passivhäusern und sogenannten 3-Liter-Häusern ab einer Mindestleistung von 1 kWP.
Unter Multiplikatoranlagen werden folgende Anlagen verstanden:
- Anlagen auf/an Passivhäusern, Schulen, Kindergärten, wissenschaftlichen, kirchlichen, sozialen oder karitativen Einrichtungen, bzw. gemeinnützigen Vereinen
- Anlagen im Rahmen des Programms „50 Solarsiedlungen in NRW“ oder in Verbindung mit dem Programm „Regionale“ - PV-Anlagen mit innovativen Systemen zur Ertragssteigerung
- fassadenintegrierte PV-Anlagen
Eine Kumulation mit anderen Förderprogrammen des Landes NRW ist nicht zulässig.
Das Saarland gewährt ab Juli 2009 jedem eine Prämie in Höhe von 1.000 Euro, der eine Photovoltaikanlage von mindestens 2 kW auf seinem Hausdach installieren läßt. Mit insgesamt zur Verfügung gestellten 2,5 Millionen Euro können 2.500 Vorhaben von der Förderung profitieren
Leider geht es hier auch seit Jahren "auf und ab", bzw. "Stop and go"!
Leidtragende sind die Verbraucher und Anbieter, die keine vernünftige und langfristige Planungsgrundlagen haben.
Aktuell gilt:
Solaranlagen für die reine Warmwasserbereitung und Haus-Neubauten erhalten keinen Zuschuss! Ausnahmen: Gewerbeflächen ab 500 qm oder mindestens 3 Wohneinheiten im Haus.
Die Förderung beträgt nur noch 90 Euro je qm angefangener, installierter Bruttokollektorfläche. Flächen über 40 qm erhalten 45 Euro/ qm, genauso wie Anlagenerweiterungen.
Beim Innovationsbonus (für Häuser ab 3 Wohneinheiten) gibt es 180,00/qm, wenn die Solar-Anlage mind. 20 qm Fläche hat. Dieser Antrag muss vorher gestellt werden.
Bonus für Heizkesseltausch
Die Errichtung einer Solarkollektoranlage zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung (bzw. zur solaren Kälteerzeugung oder zur Herstellung von Prozesswärme) wird zusätzlich mit einem Bonus gefördert, sofern gleichzeitig mit der Errichtung der Solarkollektoranlage der bisher betriebene Heizkessel ohne Brennwerttechnik (Öl, Gas) durch einen neuen Brennwertkessel nach Energieeinsparverordnung mit Brennstoff Öl oder Gas ersetzt wird.
Der Bonus beträgt pauschal 500 Euro
Erfolgt ein Heizkessel-Austausch auf Biomasse oder Wärmepumpen, zusammen mit einer Warmwasser-Solaranlage, gibt es den Kombinations-Bonus von ebenfalls 500 Euro
Der Bonus kann nur gewährt werden, wenn der Kesseltausch in Verbindung mit der Errichtung einer Solarkollektoranlage vorgenommen wird. Ein bloßer Kesseltausch ohne Errichtung einer Solarkollektoranlage ist nicht förderfähig.
Die Solarkollektoranlagen zur kombinierten Warmwassererwärmung und Raumheizung müssen eine Mindestkollektorfläche von 9 qm bei einem Einsatz von Flachkollektoren und 7 qm bei Vakuumröhrenkollektoren haben und mit einem ausreichenden Wärmespeicher für die Heizung ausgestattet sein (40 l/qm bei Flachkollektoren bzw. 50 l/qm bei Vakuumröhrenkollektoren). Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben erhält man nur den Warmwasser-Zuschuss.
Gleichzeitigkeit von Kesseltausch und Installation der Solarkollektoranlage:
Hierbei ist ein maximaler Zeitrahmen von sechs Monaten zwischen den Betriebsbereitschaftsdaten der Solarkollektoranlage und des Kesseltausches zu beachten. Außerdem muss die sechsmonatige Antragsfrist ab Herstellung der Betriebsbereitschaft der Solaranlage unbedingt eingehalten werden.
Der Bonus für den Kesseltausch muss zusammen mit der Förderung der Solarkollektoranlage beantragt werden. Das Antragsformular ist Bestandteil des Antrages auf Förderung einer solarthermischen Anlage.
Die Installation des Brennwertkessels ist durch Rechnung der Fachfirma nachzuweisen. Eine Rücknahme oder Stornierung von bereits gestellten Anträgen auf Förderung einer Solarkollektoranlage bzw. eine erneute Antragstellung, mit dem Ziel den Bonus gewährt zu bekommen, ist nicht möglich.
Abgrenzung bei Solarkollektoranlagen:
Abgrenzung zwischen Basisförderung und Innovationsbonus beim BAFA
Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung oder kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung mit einer Bruttokollektorfläche kleiner als 20 qm können nur die Basisförderung erhalten. Die Errichtung der Anlage kann ohne vorherige Antragstellung beim BAFA erfolgen.
Solarkollektoranlagen mit einer Bruttokollektorfläche zwischen 20 und 40 qm können beim BAFA entweder die Basisförderung oder, sofern zusätzliche Anforderungen erfüllt sind, den Innovationsbonus erhalten. Fördervoraussetzung für den Investitionsbonus ist, dass vor der Antragstellung beim BAFA kein Liefer– und Leistungsvertrag abgeschlossen wurde. Sonst kann höchstens im Rahmen der Basisförderung gefördert werden. Gleiches gilt bei Solarkollektoranlagen zur Bereitstellung von Prozesswärme und zur solaren Kälteerzeugung.
Bei Anlagen mit einer Bruttokollektorfläche, die größer als 40 qm ist, kann die Innovationsförderung nur bei der KfW beantragt werden. Sofern die Anlage größer als 40 qm ist und keine Innovationsförderung möglich ist, kann diese Anlage beim BAFA mit einem Fördersatz von maximal 40 qm mal 70 Euro oder 105 Euro bezuschusst werden.
Die Bonusförderung für besonders effiziente Heizkreis-Umwälzpumpen wird zum30.06.2010 eingestellt, für Solaranlagen bleibt sie bestehen..
Ab dem 1.7.2010 (Antragseingang beim BAFA) gilt: Der Kesseltauschbonus
(Kombination Solarkollektoranlage und Brennwertkessel) sowie der Kombi-
nationsbonus (Kombination Solarkollektoranlage mit einem Biomassekessel
bzw. einer Wärmepumpe) werden nur dann gewährt, wenn ein hydrauli-
scher Abgleich der Heizungsanlage vorgenommen wurde. 50,00
Ab dem 1.1.2011 (Antragseingang beim BAFA) gilt: Der Kombinationsbonus
(Kombination Solarkollektoranlage mit einem Biomassekessel bzw. einer
Wärmepumpe) wird nur dann gewährt, wenn die Umwälzpumpen (nicht die
Solarkollektorkreispumpen und Speicherladepumpen) hohe Effizienz-Anforder-
ungen (entsprechend der Effizienzklasse A) erfüllen und der hydraulische
Abgleich durchgeführt wurde.
Bei Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung werden ab dem
1. September 2011 zwei Fördervoraussetzungen verpflichtend eingeführt:
1. Umwälzpumpen, die den Effizienzanforderungen der Klasse A entsprechen
2. sowie der Nachweis zum hydraulischen Abgleich
Details zur Innovationsförderung:
1. Große Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung und/oder Heizungsunterstützung
Die Auslegung der großen Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung und/oder Heizungsunterstützung muss durch eine Systemsimulation erfolgen. Der durch diese Simulation berechnete Kollektorwärmeertrag muss mindestens 250 kWh/(m⊃2; a) betragen. Für Anlagen, die der Raumbeheizung dienen und die Voraussetzungen für die Innovationsförderung erfüllen, beträgt die Förderung 180 Euro/m⊃2;. Für Anlagen zur ausschließlichen Warmwasserbereitung beträgt die Förderung bis zum 30.12.2011 (Tag des Antragseingangs) 120 Euro/m⊃2; danach 90 Euro/m⊃2;.
UNSER TIPP: Antrag unbedingt noch dieses Jahr einreichen!
Der Antrag auf Innovationsförderung einer großen Solarkollektoranlage ist unbedingt vor Beginn der Maßnahme zu stellen, das heißt vor Abschluss eines Lieferungs- und/oder Leistungsvertrages.
Im Rahmen der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- der mit unserer Hilfe ausgefüllte Antragsvordruck samt Anlagendaten
- geeignete Dokumente zum Nachweis der Wohneinheiten bzw. zum Nachweis der Nutzfläche bei Nichtwohneinheiten, z. B. eine Kopie des Grundrissplans oder des Teilungsplans bei Eigentumswohnungen
- Angebot zur Anlage
- Zeichnung des hydraulischen Systemkonzepts
- Angabe des durch Simulation berechneten Kollektorwärmeertrags und Dokumentation der Systemsimulation.
Nur für NRW:
200 €/qm Kollektorfläche
Solarkollektoranlagen in Passivhäusern, in „3-Liter-Häusern“ in Solarsiedlungen, in Gebäuden mit mehr als 2 Wohneinheiten, als Verbundanlage für die Versorgung mehrerer Gebäude, in Gewerbebetrieben und als Multiplikatoranlagen.
300 €/qm Kollektorfläche
Für die Erzeugung solarer Prozesswärme in Verbindung mit Vakuumröhrenkollektoren.
Thermische Solaranlagen mit einer Mindestkollektorfläche von 10 qm bei Flachkollektoranlagen und 6 qm bei Vakuumröhrenkollektoren (bzw. 4 oder 2,5 qm in Passivhäuser oder 3-Liter-Häusern innerhalb der „50 Solarsiedlungen in NRW“) und nur in Verbindung mit einer Wärmeerzeugungsanlage mit dem Inbetriebnahmejahr ab 2004. Eine Kumulation mit anderen Förderprogrammen des Landes NRW ist nicht zulässig.
Viele Gemeinden (z. B. Limeshain) gewähren einen Zuschuss für die Versickerung von Dachflächenwasser. Fragen Sie bei Ihrer Stelle nach!
Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien in der Schule und in der Kirche
Maßnahmen an Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (z. B. Solarkollektoranlagen, Biomasseanlagen, Fotovoltaikanlagen usw.), die insbesondere in Berufschulen, Technikerschulen, Berufsbildungszentren, überbetrieblichen Ausbildungsstätten bei den Kammern, allgemeinbildenden Schulen, Fachhochschulen und Universitäten oder Kirchen erfolgen und darauf abzielen, eine Visualisierung des Ertrags und/oder eine Veranschaulichung dieser Technologie zu erreichen, z. B. elektronische Anzeigetafeln in allgemein zugänglichen Räumen, werden ergänzend gefördert. Der Zuschuss beträgt höchstens 2.400 Euro.
Zuwendungsfähig sind ausschließlich die Mehrausgaben für Investitionen, welche durch den konstruktiven Mehraufwand gegenüber einer vergleichbaren, zuwendungsfähigen Standardanlage gleicher Bauart und Leistung entstehen, insbesondere zusätzliche Anlagenteile oder elektronische Anzeigetafeln in allgemein zugänglichen Räumen. Der Mehraufwand ist durch Herstellererklärung oder auf andere geeignete Weise nachzuweisen. Für jede Anlage zur Nutzung erneuerbarer Energien werden zusätzliche Maßnahmen nur einmalig bezuschusst.
Der Antrag ist auf einem besonderen Antragsformular innerhalb von sechs Monaten nach Inbetriebnahme der Visualisierungsmaßnahme zu stellen.
Nur für NRW!
1.000 €
Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung für eine Wohneinheit
25% der Investitionskosten
Zentrale Lüftungsanlagen mit WRG für mehrere Wohneinheiten
1.200 €
Lüftungsanlagen mit WRG für eine Wohneinheit in Passivhäusern oder in „3-Liter-Häusern“ in Solarsiedlungen Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung in Gebäuden, deren Jahresprimärenergieaufwand der Energieeinsparverordnung (ohne Einbeziehung der geplanten Lüftungsanlage) entspricht und in denen ein Blower-Door-Test (Ln50-Wert < 1,5) durchgeführt wurde. Eine Kumulation mit anderen Förderprogrammen des Landes
NRW ist nicht erlaubt.
Schulen und Kirchen erhalten spezielle Zuschüsse!
Weiterhin gibt es bei der KfW zinsverbilligte Kredite für die Durchführung der meisten o.g. Maßnahmen im Rahmen des CO2-Minderungsprogrammes oder des neuen Gebäude-Sanierungsprogrammes.
Hier können Energieberater und erfahrene Bank-Leute helfe, denn es gibt unzählige Kombinationen und somit Zinssätze, bzw. Direktzuschüsse oder Teilschulderlässe.
In NRW gibt es in vielen Bereichen zusätzliche Förderungen, die günstiger als die Bundesförderungen sind!
Sprechen Sie immer den zuständigen Sachbearbeiter Ihrer Gemeinde an oder wenden Sie sich auch einmal an den Gemeinde-Vorstand. Vor allem bei PV hat dies schon oft etwas gebracht und Solar-Zuschüsse wurden in die Gemeindesatzung aufgenommen!
Alle Angaben ohne Gewähr - es ändert sich manches viel zu schnell....!
BAFA-Förderantrag für thermische Solaranlagen [238 KB]
BAFA-Förderantrag für Biomasse-Kessel [239 KB]
Förderbedingungen [200 KB]
Flyer [532 KB]
Liste der förderfähigen Solarkollektoren [126 KB]
Liste der förderfähigen manuellen Biomasse-Heizkessel [98 KB]
Liste der förderfähigen automatischen Biomasse-Heizkessel [344 KB]
(Änderungen vorbehalten)
Letzte Änderung am Sonntag, 8. Juli 2012 um 14:09:12 Uhr.